Was gilt bei Neueinbau bzw. Austausch von Ölheizungen?
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Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Aktuell haben – einschließlich der bisherigen Fernwärmeerzeugung – fossile Energieträger einen Anteil von rund 80 Prozent im Gebäudebestand. Dafür muss in nur zwei Jahrzehnten eine nachhaltige, erneuerbare Alternative aufgebaut werden. Allein dieser Fakt verdeutlicht, wie gigantisch die Aufgabe ist. Hinzu kommt: In den kommenden 20 Jahren muss im Wärmemarkt mehr an Emissionen reduziert werden, als es in den 35 Jahren seit 1990 geschafft wurde. Die Wärmeerzeugung im Gebäude erlebt daher eine grundlegende und vergleichsweise schnelle Veränderung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet einen technologieoffenen Rahmen für die energetische Sanierung im Heizungskeller. Gerade für Bestandsgebäude in ländlichen Regionen können Hybridsysteme eine flexible, effiziente und sichere Lösung sein, mit der die im GEG festgelegten Pflichten zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllt werden. So können beispielsweise ein mit flüssigen Brennstoffen betriebener Brennwertkessel und eine Wärmepumpe gemeinsam eine optimale, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Wärmeversorgung auch an kalten Wintertagen sicherstellen. Wird der Kessel mit nachhaltigen, erneuerbaren Fuels betrieben, sog. „Green-Fuels“, erlaubt dies, alle Vorteile flüssiger Energieträger zu nutzen. Sie benötigen kein Leitungsnetz, verfügen über eine hohe Energiedichte und bieten somit eine sichere Energiereserve. Je nach Bedarf und gesetzlichen Anforderungen können „Green Fuels“ dem klassischen Heizöl brennstoffseitig problemlos beigemischt werden.
Auf die Zukunft ausgerichtet
Vor allem als Bestandteil von Hybridsysteme können Heizkessel für flüssige Brennstoffe künftig eine Rolle spielen. Betrieben mit „Green-Fuels“ sind sie eine flexible und effiziente Zukunftsoption, mit der die Klimaschutzanforderungen erfüllt werden können. Die Hersteller-Übersicht zeigt als aktuelle Momentaufnahme, inwieweit die Technik bereits „Green-Fuels-Ready“ ist und ist als eine Entscheidungshilfe für Endkunden gedacht, die in den kommenden Jahren ihre Heizanlage erneuern und dabei nicht auf die speziellen Vorzüge von flüssigen Brennstoffen verzichten möchten.
Herstellerübersicht
Haftungsausschluss: Diese Zusammenstellung gibt die Angaben der gelisteten Unternehmen wieder. Sie wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und geben den aktuellen Stand zum genannten Ausgabedatum wieder. UNITI Services GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen, insbesondere nicht für etwaige Druckfehler.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz
Gebäudeenergiegesetz - Lesefassung
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